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   OLG Koblenz, 29.10.2010 - 10 U 1514/09   

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https://dejure.org/2010,29298
OLG Koblenz, 29.10.2010 - 10 U 1514/09 (https://dejure.org/2010,29298)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.2010 - 10 U 1514/09 (https://dejure.org/2010,29298)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 10 U 1514/09 (https://dejure.org/2010,29298)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.2001 - XI ZR 82/01

    Zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger gegenüber

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2010 - 10 U 1514/09
    In einem solchen Falle krasser finanzieller Überforderung wird aber widerleglich vermutet, dass er die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Kreditnehmer übernommen und die Bank dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH MDR 2010, 219; NJW 2002, 746, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Bei der Prognose ist darauf abzustellen, ob im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Mithaftende innerhalb der vertraglich festgelegten Kreditlaufzeit voraussichtlich nicht in der Lage ist, wenigstens die laufenden Zinsen aus dem pfändbaren Teil seines Einkommens oder Vermögens aufzubringen (BGH NJW 2002, 746).

    Eine ähnliche wirtschaftliche Überlegenheit kommt aber auch bei anderen Kreditgebern in Betracht, insbesondere, wenn sie ihre laufenden Einkünfte ganz oder teilweise aus Geldgeschäften beziehen und als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Verbraucherkreditgesetz anzusehen sind (BGH NJW 2002, 746).

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2010 - 10 U 1514/09
    Der Wortlaut des § 13 BGB lässt allerdings nicht erkennen, ob für die Abgrenzung von Verbraucher- und Unternehmerhandeln allein objektiv auf den von der handelnden Person verfolgten Zweck abzustellen ist oder ob es für die Zurechnung des Handelns auf die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände ankommt (BGH NJW 2009, 3780 mit weiteren Nachweisen).

    Anders ist dies nur dann, wenn Umstände vorliegen, nach denen das Handeln aus der Sicht des anderen Teils eindeutig und zweifelsfrei einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist (BGH NJW 2009, 3780).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2010 - 10 U 1514/09
    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 214, 231 f.; BVerfG WM 1994, 1837, 1839) gebietet die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG) bei typisierbaren Fallgestaltungen, die eine strukturelle Unterlegenheit des einen Vertragsteils erkennen lassen, eine Korrektur geschlossener Verträge, wenn die Vertragsfolgen für den unterlegenen Teil ungewöhnlich belastend sind.
  • BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01

    Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2010 - 10 U 1514/09
    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte zu 2. vorliegend echte Darlehensnehmerin ist oder lediglich Mithaftende eines von dem Kläger lediglich dem Beklagten zu 1. gewährten Darlehens (vgl. BGH NJW 2002, 744), da eine Nichtigkeit der Haftung der Beklagten zu 2. nach § 138 Abs. 1 BGB auch bei Annahme einer bloßen Mithaftung nicht gegeben ist.
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Inhaltkontrolle von

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2010 - 10 U 1514/09
    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 214, 231 f.; BVerfG WM 1994, 1837, 1839) gebietet die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG) bei typisierbaren Fallgestaltungen, die eine strukturelle Unterlegenheit des einen Vertragsteils erkennen lassen, eine Korrektur geschlossener Verträge, wenn die Vertragsfolgen für den unterlegenen Teil ungewöhnlich belastend sind.
  • BGH, 24.11.2009 - XI ZR 332/08

    Wertmindernde Berücksichtigung einer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.2010 - 10 U 1514/09
    In einem solchen Falle krasser finanzieller Überforderung wird aber widerleglich vermutet, dass er die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Kreditnehmer übernommen und die Bank dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH MDR 2010, 219; NJW 2002, 746, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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